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BWG-Bereitschaftsdienst

Havarienummern

Heizung - Sanitär     03433 2761 99
Rohr- u. Kanalreinigung     03433 20 12 46
Elektro     0170 55 29 252
TV - Kabelanschluss (Deutzen, Neukirchen)     0160 97 728 904
PYUER Glasfaseranschluss (Borna)     030 25 777 777


Hier weitere (zentrale) Notrufnummern:

Stadtwerke Borna             03433 27410
Feuerwehr-Notruf            112
Polizei-Notruf            110
Polizeirevier Borna             03433 2440

Geschäftszeiten der BWG

Montag  07:30 - 15:30 Uhr
Dienstag  07:30 - 18:00 Uhr
Mittwoch 07:30 - 15:30 Uhr
Donnerstag  07:30 - 15:30 Uhr
Freitag 07:30 - 12:00 Uhr

Welche Schadensbilder rechtfertigen einen sofortigen Einsatz der Notdienste?

  • Ausfall der gesamten Warmwasserversorgung
  • Heizungsausfälle der gesamten Heizungsanlage innerhalb der Heizungsperiode
  • Wasser-, Abwasser- und Heizungsrohrbrüche oder Leckagen mit erheblichen Schadensfolgen
  • plötzlich auftretender Gasgeruch
  • Abwasserrückstau im Keller oder Wohnung
  • Blitzeinschlag
  • sowie sonstige Leib und Leben oder die Bausubstanz gefährdende Situationen

Wann ist der Notdienst "nicht" zu beauftragen?

  • Wenn die Zeit von Schadensmeldung bis zur Aufnahme des normalen Geschäftsbetriebes (Montag bis Mittwoch und Freitag 7.30 Uhr; Donnerstag 9.00 Uhr) weniger als 6 Stunden beträgt, sofern sich der Ausfall nicht auf die Gesamtanlage des Versorgungsbereiches bezieht. Bei einem Ausfall der Heizungsanlage außerhalb der Heizperiode (Außentemperatur der letzten Tage über 15 °C, der Nachttemperatur nicht unter 5 °C).
  • Generell, wenn sich die Schadensursache auf Teilausfälle der Gesamtanlage bezieht, z.B.:
    • ein Teil der Heizkörper in der Wohnung nicht ordnungsgemäß funktioniert
      • Sind alle Heizkörper der Wohnung bei der Einstellung der Thermostatventile Stellung 5 kalt?
      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
    • die Wasserversorgung (auch Warmwasser) nur eingeschränkt zur Verfügung steht
      • Ist Wasser- oder Warmwasserversorgung noch vorhanden?
      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
    • Anlagen oder Anlagenteile verursachen Geräusche
    • Ausfall der Elektroanlage innerhalb der Wohnung
      • Kontrolle der Sicherungen und des FI-Schutzschalters ggf. der Hauptsicherung
      • alle angeschlossenen Verbraucher vom Netz trennen
      • erneute Kontrolle
      • Ist die gleiche Situation in einer benachbarten Wohnung festzustellen?
    • kleine Leckagen, welche mit einem Lappen oder Schüssel aufgefangen werden können
      • Ist die Undichtigkeit zu beherrschen? Im Notdienst wird die Schadensbegrenzung beauftragt. Defektes Teil wird stillgelegt. Die Beseitigung der Ursachen erfolgt am nächsten Werktag.
    • "Der tropfende Wasserhahn"
      • Ist es wirklich notwendig, wegen dieser Kleinigkeit einen Notdienst zu beauftragen?